Leistungen

Erbfolgeberatung

Aufgrund der Altersstruktur in Deutschland wird dieses Teilgebiet der Steuerberatung immer wichtiger. Hinzu kommen die komplizierten gesetzlichen Entwicklungen. Hier stehen wir Ihnen beratend zu Seite und erarbeiten für Sie Konzepte zur Verminderung der Schenkung- und Erbschaftsteuerlast unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten.

Dies ist jedoch nur im Rahmen einer langfristigen Beratung möglich. Ebenso stehen wir Ihnen bei Erbfällen sowie bei geplanten Schenkungen beratend zur Seite und erstellen die erforderlichen Steuererklärungen und Anträge.

Bei Bedarf knüpfen wir auch Kontakt zu anderen Fachbereichen wie Rechtsanwälten und Notaren.

Die Frage der richtigen Unternehmensnachfolge stellt sich derzeit vielen Unternehmern. Um eine optimale Übertragung des Unternehmens auf die jüngere Generation oder anderen Nachfolgern z.B. Arbeitsnehmern zu gewährleisten, ist eine langfristige Planung notwendig.

Unsere Beratung umfasst in diesem Zusammenhang Nachfolgeregelungen für Familienpersonen- und Kapitalgesellschaften, sowohl für den Fall dass in der Familie geeignete Nachfolger vorhanden sind, als auch dann wenn dies nicht der Fall ist.

Erst wenn alle Alternativen und deren steuerliche Auswirkungen im Erbschaft-, Schenkung- und Ertragsteuerrecht durchleuchtet sind, kann mit der Umsetzung der Nachfolgeregelung begonnen werden.