Sehr geehrte Damen und Herren,
der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 10,45 Euro pro Stunde steigt zum 01. Oktober 2022 auf 12,00 Euro pro Stunde.
Im Zuge dieser Mindestlohnerhöhung wird auch die Verdienstgrenze für Minijobber angehoben. Diese steigt ebenfalls zum 01. Oktober 2022 von bisher 450,00 Euro pro Monat auf nunmehr 520,00 Euro pro Monat. Diese neue Grenze ist nun dynamisch ausgestaltet und orientiert sich am Mindestlohn, d.h. bei einer zukünftigen Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze.

Sollten Sie Fragen zur Erhöhung des Mindestlohns und der Abrechnung Ihrer Arbeitnehmer-/ innen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Arbeitshilfen zur Stundenaufzeichnung.

Aktualisierung, September 2022:

Die Staatssekretärin des Bundesarbeitsministeriums Anette Kramme (SPD) hat in einem Schreiben an den Bund der Selbständigen Deutschland (BDS Deutschland) klargestellt:

„Es ist lediglich erforderlich, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Die konkrete Dauer und Lage der jeweiligen Pausen müssen nicht aufgezeichnet werden. […] Für die Aufzeichnung bestehen keine besonderen Form-Vorschriften, handschriftliche Aufzeichnungen genügen. Unterschriften des Arbeitgebers und Arbeitnehmers sind [auf den Stundenaufzeichnungen] nicht erforderlich. Und […] kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit auch von dem Arbeitnehmer aufzeichnen lassen, wobei er natürlich für die Richtigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich bleibt.“

Quelle: Verlautbarung BDS Netzwerk: „Arbeitsministerin präzisiert Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn, BDSNEWS vom 21.04.2015

 

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