Sehr geehrte Damen und Herren,
sicher haben Sie bereits in der Presse oder anderen Medien von der sogenannten „vorausgefüllten Steuererklärung“ gehört.
Dabei handelt es sich um die Möglichkeit für den Steuerpflichtigen oder den Steuerberater, Steuerdaten, die dem Finanzamt bereits seit Jahren digital übermittelt werden, von der Finanzverwaltung abzurufen.
Um jedoch diese Erleichterung in Anspruch nehmen zu können, benötigen wir neue Vollmachten von Ihnen.

Details hierzu entnehmen Sie bitte unserem Mandantenrundschreiben.